ADVOKATUR f36

Strafrecht / Jugendstrafrecht

Eine wirksame Strafverteidigung setzt sich für die Wahrung und Durchsetzung Ihrer Rechte und Interessen in einem Strafverfahren ein.

Grundlage für eine gute Zusammenarbeit bildet das Vertrauensverhältnis zwischen Ihnen und ihrer Verteidigung. Dieses ist durch das Anwaltsgeheimnis besonders geschützt. Generell kann Ihre Strafverteidigerin oder Ihr Strafverteidiger Sie erst beraten und mit Ihnen zusammen eine Verteidigungstrategie definieren, wenn Sie ihn oder sie umfassend informieren und er oder sie die Akten einsehen konnte.

Die Schweizerische Strafprozessordnung unterscheidet im Grundsatz zwischen der Wahl- respektive der erbetenen Verteidigung und der amtlichen Verteidigung in unterschiedlichen Konstellationen.

In gewissen Fällen, zum Beispiel bei schweren Vorwürfen, müssen Sie verteidigt werden (notwendige Verteidigung).

Eine beschuldigte Person ist berechtigt, in jedem Strafverfahren und auf jeder Verfahrensstufe einen Rechtsbeistand mit ihrer Verteidigung zu beauftragen (Wahlverteidigung). Erhalten Sie etwa eine Vorladung zu einer Einvernahme ist es ratsam, rechtzeitig mit einer Verteidigung Kontakt aufzunehmen.

Auch bei einer Festnahme steht Ihnen das Recht zu, zur ersten Einvernahme einen Anwalt beizuziehen (sogenannter Anwalt. der ersten Stunde).

Jugendstrafverfahren weisen besondere Eigenheiten auf. Grundsätzlich sind meistens mehrere Personen wie etwa die Eltern oder Lehrpersonen involviert. Der Kern guter Beratung und Unterstützung bildet auch hier das durch das Berufsgeheimnis geschützte Vertrauensverhältnis der Verteidigung zum Jugendlichen.

Links

Pikett Strafverteidigung mit Adressen und Telefonnummern aller Kantone.

Die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt und jene von Basel Landschaft geben generelle Informationen über Strafverfahren resp. Strafuntersuchungen.

Auf Strafgericht Basel-Stadt und das Strafgericht von Basel Landschaft finden Sie Informationen zu Strafverfahren vor den Gerichten.