ADVOKATUR f36

Opferhilfe und Geschädigtenvertretung

Wir unterstützen und vertreten Sie in schwierigen Lebenssituationen.

Sei es zur Vorbereitung einer Strafanzeige sowie zur Wahrung Ihrer Rechte in Straf- und Zivilverfahren, beim Stellen von Ansprüchen gegenüber Ihrer Versicherungen, bei Trennungen und Scheidungen nach Vorfällen mit häuslicher Gewalt oder wenn Sie gestalkt werden.

In der Regel ist es sinnvoll, wenn Sie zuerst mit der Opferhilfe Basel-Stadt Kontakt aufnehmen und sich dort beraten lassen.


Das Opferhilfegesetz sieht verschiedene Formen von Hilfe vor

  • Beratung und Soforthilfe
  • längerfristige Hilfe der Beratungsstellen
  • Kostenbeiträge für längerfristige Hilfe Dritter
  • Entschädigung
  • Genugtuung

Die Beratung, die Soforthilfe und die von der Beratungsstelle erbrachte längerfristige Hilfe sind für das Opfer und seine Angehörigen unentgeltlich. Die Opferhilfe beider Basel bieten Beratung und Unterstützung in dieser schwierigen Situation an. Sie ist in folgende Fachbereiche unterteilt

  • Beratung von Opfern von Straftaten
  • Frauenberatung gegen Gewalt
  • Beratung für gewaltbetroffene Jungen und Männer
  • Beratung für gewaltbetroffene Kinder und Jugendliche

Die Opferhilfe unterstützt Sie auch bei der Klärung versicherungsrechtlicher Fragen. Sie hilft bei der Vermittlung zu einer für Sie geeigneten Anwältin oder Anwalt.

Frauen, die von häuslicher Gewalt betroffen sind, können sich an das Frauenhaus wenden.

Im Notfall rufen Sie bitte die Notrufnummer 117 oder 112 an.

Links

Opferhilfe beider Basel

Frauenhaus Basel