Wir sind überwiegend in folgenden Rechtsgebieten tätig:
Arbeitsrecht
Wie lange erhalte ich den Lohn, wenn ich nach einem Unfall oder wegen Krankheit nicht mehr arbeiten kann? Kann ich mich gegen eine Entlassung wehren? Werden meine Überstunden bezahlt? Kann ich ein Arbeitszeugnis verlangen?
Wir helfen Ihnen bei der Klärung arbeitsrechtlicher Fragen, suchen eine gütliche Einigung oder vertreten Ihre Interessen im gerichtlichen Verfahren.
Sozialversicherungsrecht
Wie bin ich versichert, wenn ich nach einem Unfall oder einer Krankheit längerfristig arbeitsunfähig bin? Welche Ansprüche kann ich geltend machen? Welche Pflichten habe ich gegenüber der Versicherung? Was kann ich tun, wenn die Versicherung nicht bezahlt?
Wir helfen Ihnen, eine Übersicht zu bekommen, prüfen die medizinischen Unterlagen und vertreten Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber den zuständigen Sozial- oder Privatversicherungen (insbesondere Unfallversicherung, Krankenkasse, Invalidenversicherung, Taggeldversicherung, Pensionskasse oder Arbeitslosenkasse).Links
www.procap.ch
https://www.ivbs.ch/
https://www.sva-bl.ch/de/iv-stelle
https://www.awa.bs.ch/stellensuche-arbeitslosigkeit/beratung/rav-beratung.html
https://www.ak-bs.ch/
https://www.ausgleichskasse.ch/Familienrecht
Trennung und Eheschutz
Eine Trennung oder Scheidung ist eine einschneidende Veränderung im Leben eines Menschen. Neben den emotionalen Herausforderungen sind auch viele rechtliche Fragen zu klären. Wir sind auf Familienrecht spezialisiert und bieten Ihnen umfassende Beratung und Vertretung in allen Bereichen des Familienrechts.Scheidung
Wenn Sie sich scheiden lassen möchten, stellen sich verschiedene Fragen. Sie müssen zudem bei einem Gericht einen Scheidungsantrag stellen. Wir helfen Ihnen dabei, alle Schritte des Scheidungsverfahrens zu verstehen und zu bewältigen.Unterhalt
Korrekte und faire Berechnungen von Unterhalt, sei es als Ehegattenunterhalt oder Kindesunterhalt, können häufig anspruchsvoll sein. Wir beraten Sie zu Ihren Ansprüchen und helfen Ihnen, diese durchzusetzen.Elterliche Sorge
Nach einer Trennung oder Scheidung müssen die Eltern gemeinsam die elterliche Sorge für ihre Kinder ausüben. In manchen Fällen kann es jedoch sinnvoll sein, die elterliche Sorge zu regeln. Wir beraten Sie zu Ihren Möglichkeiten und vertreten Sie vor Gericht.Alleinige / alternierende Obhut – Betreuung der Kinder
Bei der alleinigen Obhut lebt das Kind bei einem Elternteil, der andere Elternteil hat ein Besuchsrecht. Bei der alternierenden Obhut leben die Kinder abwechselnd bei den Eltern. Unsere Anwälte beraten Sie zu den Vor- und Nachteilen der verschiedenen Obhutsmöglichkeiten und helfen Ihnen, eine für Ihr Kind und Ihre Familie passende Lösung zu finden.Strafrecht / Jugendstrafrecht
Eine wirksame Strafverteidigung setzt sich für die Wahrung und Durchsetzung Ihrer Rechte und Interessen in einem Strafverfahren ein.
Das Vertrauensverhältnis zwischen Ihnen und Ihrer Verteidigung bildet die Grundlage für eine gute Zusammenarbeit. Es ist durch das Anwaltsgeheimnis besonders geschützt. Generell kann Ihre Strafverteidigerin oder Ihr Strafverteidiger Sie erst ausführlich beraten und mit Ihnen eine Verteidigungsstrategie definieren, wenn Sie ihn oder sie umfassend informieren und die Akten eingesehen werden konnten.
Die Strafprozessordnung unterscheidet im Grundsatz zwischen der freiwilligen Wahlverteidigung und der amtlichen Verteidigung in unterschiedlichen Konstellationen. In gewissen Fällen, vor allem bei schweren Vorwürfen, müssen Sie verteidigt werden (notwendige Verteidigung oder Pflichtverteidigung). Das Ziel der Verteidigung bleibt aber immer gleich: den Schutz Ihrer Interessen.
Als verdächtige oder beschuldigte Person sind Sie berechtigt, in jedem Strafverfahren und auf jeder Verfahrensstufe einen Rechtsbeistand mit ihrer Verteidigung zu beauftragen. Erhalten Sie etwa eine Vorladung zu einer Einvernahme ist es ratsam, rechtzeitig mit einer Verteidigung Kontakt aufzunehmen.
Auch bei einer überraschenden Festnahme steht Ihnen das Recht zu, zur ersten Einvernahme bei der Polizei einen Anwalt beizuziehen. Die Polizei muss Ihnen einen Anwalt der ersten Stunde organisieren.
Für Jugendliche gelten diese Grundsätze auch. Diese Verfahren haben aber besondere Merkmale. So sind häufig mehrere Personen involviert wie etwa Eltern, Lehrer oder andere Bezugspersonen, und der Fokus liegt oft weniger bei einer Bestrafung, sondern beim Finden einer Lösung für die Jugendlichen.
Der Kern guter Beratung und Unterstützung bildet auch hier das durch das Berufsgeheimnis geschützte Vertrauensverhältnis der Verteidigung zum Jugendlichen.
Links
Pikett Strafverteidigung mit Adressen und Telefonnummern aller Kantone.
Die Staatsanwaltschaften Basel-Stadt und von Basel Landschaft geben generelle Informationen über Strafverfahren resp. Strafuntersuchungen.
Beim Strafgericht Basel-Stadt und beim Strafgericht von Basel Landschaft finden Sie Informationen zu Strafverfahren vor den GerichtenOpferhilfe und Geschädigtenvertretung
Wir unterstützen und vertreten Sie in schwierigen Lebenssituationen.
Sei es zur Vorbereitung einer Strafanzeige sowie zur Wahrung Ihrer Rechte in Straf- und Zivilverfahren, beim Stellen von Ansprüchen gegenüber Ihrer Versicherungen, bei Trennungen und Scheidungen nach Vorfällen mit häuslicher Gewalt oder wenn Sie gestalkt werden.
In der Regel ist es sinnvoll, wenn Sie zuerst mit der Opferhilfe Basel-Stadt Kontakt aufnehmen und sich dort beraten lassen.
Das Opferhilfegesetz sieht verschiedene Formen von Hilfe vor:
- Beratung und Soforthilfe
- längerfristige Hilfe der Beratungsstellen
- Kostenbeiträge für längerfristige Hilfe Dritter
- Entschädigung
- Genugtuung
Die Beratung, die Soforthilfe und die von der Beratungsstelle erbrachte längerfristige Hilfe sind für das Opfer und seine Angehörigen unentgeltlich. Die Opferhilfe beider Basel bieten Beratung und Unterstützung in dieser schwierigen Situation an. Sie ist in folgende Fachbereiche unterteilt:
- Beratung von Opfern von Straftaten
- Frauenberatung gegen Gewalt
- Beratung für gewaltbetroffene Jungen und Männer
- Beratung für gewaltbetroffene Kinder und Jugendliche
Die Opferhilfe unterstützt Sie auch bei der Klärung versicherungsrechtlicher Fragen. Sie hilft bei der Vermittlung zu einer für Sie geeigneten Anwältin oder Anwalt.
Frauen, die von häuslicher Gewalt betroffen sind, können sich an das Frauenhaus wenden.
Im Notfall rufen Sie bitte die Notrufnummer 117 oder 112 an.
Kindes- und Erwachsenenschutzrecht
Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden ersetzen seit 2013 in der gesamten Schweiz die früheren Vormundschaftsbehörden auf Gemeindeebene. Die Aufgabe dieser Behörde besteht im Besonderen in der Durchsetzung von Schutzmassnahmen schutzbedürftiger Personen. Schutzbedürftig gemäss Zivilgesetzbuch sind einerseits Kinder und Jugendliche (Art. 252 bis 327c ZBG), aber auch Erwachsene (Art. 360 bis 455 ZGB).
Nicht selten kommt es bei behördlichen Massnahmen zu Unstimmigkeiten und streitbaren Regelungen. Die Verunsicherung und das Gefühl von Überforderung ist oft gross. In diesen Fällen beraten und vertreten wir Sie gegenüber den Behörden.
Wir setzen uns dafür ein, dass Kinderrechte ernst genommen werden. Ein wichtiger Teil ist dabei, dass minderjährige Personen im sie unmittelbar betreffenden Verfahren gehört (zumindest bei nicht leichten Grundrechtseingriffen) und durch dafür qualifizierte Fachpersonen vertreten werden (Recht auf Kinderanwältin).
Die Bewältigung von rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit der Betreuung von älteren Menschen ist oft anspruchsvoll. Sie steht in einem Spannungsfeld zwischen Hilfeleistungen und dem Schutz der Selbstbestimmung der betroffenen Person. Auch hier können wir Sie unterstützen.
Mietrecht
Kann ich mich gegen eine Kündigung oder eine Mietzinserhöhung wehren und wie? Wer muss den Wasserschaden in meiner Wohnung beheben? Muss ich die Renovation nach dem Auszug aus der Wohnung selbst bezahlten? Wann kann ich den Mietzins hinterlegen?
Bei Mietstreitigkeiten beraten wir Sie. Wir klären Ihre Rechte und Möglichkeiten als Mieterinnen und Mieter ab und helfen Ihnen, Ihre Rechte durchzusetzen. Wir vertreten Sie im Streitfall auch vor Schlichtungsstelle und Gericht.Links
Staatliche Schlichtungsstelle für Mietstreitigkeiten
Bundesamt für Wohnungswesen
MV – Schweizerisches Mieterinnen- und Mieterinnenverband
Hausverein
Hauseigentümerverband Basel
Hauseigentümerverband BaselHaftpflichtrecht
Wen kann ich für meinen Arbeits-, Freizeitunfall oder Verkehrsunfall verantwortlich machen? Wer haftet, wenn ich als Passagierin im öffentlichen Verkehr verunfalle? Muss ich einen Strafantrag stellen, bis wann? Wem muss ich den Umfall melden? Was muss ich beweisen? Welche Ansprüche habe ich? Welche Fristen muss ich beachten und was kann ich gegen die Verjährung meiner Ansprüche tun?
Wir helfen Ihnen bei der Klärung Ihrer Fragen, geben Ihnen unsere Einschätzung und vertreten Sie gegenüber den Versicherungen.
Als geschädigte Person müssen Sie finanziell so gestellt werden, als wäre der Unfall nicht passiert. Neben dem Lohnausfall müssen mitunter Einschränkungen in der Haushalttätigkeit und Betreuungsarbeit berücksichtigt werden. Zudem müssen sämtliche durch den Schadenfall verursachten notwendigen Kosten ersetzt werden (Sachschaden, ungedeckte Heilungs- und Therapiekosten, Reise- und Transportkosten, notwendige Pflege-, Betreuungskosten und Anwaltskosten). Zu prüfen ist auch der Anspruch auf Genugtuung, also auf einen finanziellen Ersatz für Schmerzen, Ängste und bleibende körperliche oder geistige Beeinträchtigung.
Links
Opferhilfe beider Basel: www.opferhilfe-beiderbasel.ch
Sicherheit im Schneesport: www.skus.ch
Öffentlicher Verkehr: www.voev.ch