Honorare und Kosten
Wir rechnen unsere Arbeit nach Zeitaufwand ab, wobei der anwendbare Stundentarif mit uns vereinbart werden muss.
Grundsätzlich müssen Sie als unsere Mandantin/unser Mandant für das Anwaltshonorar aufkommen. Keinesfalls sollten aber Sie aber die Kosten davon abhalten, unseren Rat einzuholen:
- Oft verfügen unsere Mandantinnen und Mandanten über eine Rechtsschutzversicherung, welche die Kosten trägt. Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung (oft als Zusatz zur Kranken- oder Hausratversicherung abgeschlossen oder als Mitglied einer beruflichen Organisation)?
- Für Prozesse ist das Honorar in den Gebührenverordnungen der Kantone und des Bundes festgelegt und richtet sich nach dem Streit- oder Interessenswert. Ergänzend kommt die individuelle Mandatsvereinbarung zum Tragen. Im Prozess gilt die allgemeine Regel: Bezahlt wird nach dem Obsiegen und Unterliegen. Wenn Sie den Prozess gewinnen, erhalten Sie neben dem erstrittenen Betrag eine Prozessentschädigung an die eigenen Anwaltskosten. Die Gerichtskosten (Gerichtsgebühr, Gutachtenskosten, Kosten des Beweisverfahrens) trägt die unterliegende Gegenpartei. Die Rechtsschutzversicherung deckt neben den Gerichtskosten und den Kosten gerichtlicher Gutachten auch eine allfällige Prozessentschädigung an die Gegenpartei.
- Verfügen Sie über ein kleines Einkommen und wenig Vermögen, so dass Sie die Anwalts- und Gerichtskosten nicht tragen können? Wir prüfen Ihren Anspruch auf unentgeltliche Prozessführung und einen unentgeltlichen Rechtsbeistand. Die unentgeltliche Rechtspflege ist ein verfassungsmässiges Recht (BV 29 Abs. 3).
- Nach einem Unfall übernimmt oft eine Haftpflichtversicherung die Anwaltskosten: Etwa nach einem Verkehrsunfall muss die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers sowohl für den Schaden, als auch für die Anwaltskosten aufkommen.
- Für Beratungsmandate bemisst sich das Anwaltshonorar nach individueller Vereinbarung. Dabei spielen der Aufwand und die Komplexität eine Rolle. Wir sind auch bereit, ein Pauschalhonorar zu vereinbaren.